Das Tragen einer medizinischen Maske hilft dabei, die Viruslast in geschlossenen Räumen zu verringern.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen!
Beim Auftreten von möglichen Covid-19-Symptomen bitte ich darum, nicht persönlich in der Praxis vorbei zu kommen, sondern die Beratung telefonisch oder per Video-Chat wahrzunehmen.
Erstgespräch 60 min = 79,90 Euro, > 75 min = 99,90 Euro
(inklusive Anamnese, gemeinsamer Zielvereinbarung, Erfassung anthropometrischer Daten - Bestimmung des Fett- und Muskelanteils am Körpergewicht, Ernährungsinformation)
je Folgetermin 45 min = 59,90 Euro
(inklusive einfacher Auswertung eines Ernährungs- und Aktivitätsprotokolls, Erfolgs-Coaching)
Video-Chat Abrechnung nach Zeitaufwand, ab 40 min = 50,00 Euro
Kompaktangebot Ernährungsberatung 150 min (bis zu 3 Beratungseinheiten) = 189,90 Euro
(inklusive Anamnese, gemeinsamer Zielvereinbarung, Erfassung anthropometrischer Daten - Bestimmung des Fett- und Muskelanteils am Körpergewicht, Ernährungsinformation, einfacher Auswertung eines Ernährungs- und Aktivitätsprotokolls, Erfolgs-Coaching)
Neu: Abnehmkurs "Leichter durch's Leben" (aufeinander aufbauende Einzelberatungen)
Sie möchten Ihr Gewicht nachhaltig reduzieren und bei Ihrer Ernährungsumstellung professionell begleitet werden? Als studierte und zertifizerte Ernährungswissenschaftlerin nehme ich mir für Sie persönlich Zeit, eine für Ihre Zielsetzung förderliche und zu Ihrer individuellen Lebenssituation passende Ernährungsweise zu erarbeiten.
Innerhalb von 10 Wochen finden im 2-Wochen-Rhythmus 5 Termine statt. (2 x 60 Minuten, 3 x 30 Minuten).
In den ersten beiden einstündigen Beratungseinheiten erwarten Sie
In den 30minütigen Folgeberatungen erlernen Sie (je nach Bedarf) Techniken
Erfolgskontrolle und Evaluation runden beim fünften Termin den Individualkurs ab.
Gesamtkosten = 250,00 Euro. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Kostenbeteiligung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
EDV-gestützte Auswertung eines 3- bis 7-Tage-Ernährungsprotokolls mit Nährstoffanalyse = 49,90 - 79,90 Euro
Hausbesuche mit den Optionen Kühlschrank-Check, Einkaufs- oder Kochtraining, Vorträge - Preise auf Anfrage
-> Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation und einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (s.unten)
Die unten genannten Preise dienen als übliche Orientierungswerte, individuell werden die Kosten nach erfolgtem Zeitaufwand berechnet.
Erstgespräch: 60 min = 79,90 Euro (inkl. ausführlicher Anamnese, Informationen zum Krankheitsbild, Anleitung für das Führen eines Ernährungsprotokolls), ab 70 min = 90,00 Euro
Folgegespräche: 30 min = 39,90 Euro, 45 min = 59,90 Euro (einfache Auswertung des Ernährungsprotokolls, gemeinsames Erarbeiten von Optimierungen, Coaching-Übungen, Erfolgskontrolle), effektive Doppeltermine sind möglich
Aufgrund meiner Qualifikationen werden die meisten Leistungen von den Krankenkassen unterstützt. Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Fragen Sie nach! Als Unterstützung stehen folgende Formulare zum Download bereit:
Für eine ernährungstherapeutische Beratung benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Ihr Arzt kann die Ernährungstherapie unter Angabe der Diagnose formlos auf einem Rezept verordnen oder folgendes Formular ausfüllen:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), und der notwendigen Maßnahmen um diese einzudämmen, möchte ich Sie darüber informieren, dass die Ernährungsberatungen auch telefonisch oder per Video-Chat (ZOOM oder Skype) durchgeführt werden.
Zum ZOOM -
Erklärvideo klicken Sie bitte hier:
https://support.zoom.us/hc/de/articles/201362193-Wie-nehme-ich-an-einem-Meeting-teil-
Angebote im Bereich der Ernährung:
Vorträge, Workshops, Gesundheitsstand, Einzel- und Gruppenberatung
Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter - http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/vorteile.html
Bis zu 600 Euro pro MitarbeiterIn und Jahr sind lohnsteuerfrei aufwendbar (Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34). Qualitätsgeprüfte Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden durch die Krankenkassen unterstützt (§ 20b Abs.2 SGB V).